Neue Grundsteuer: Private Eigentümer in BW bekommen mehr Zeit
Die Grundsteuer wird neu berechnet und deshalb müssen Betroffene extra eine Erklärung für das Finanzamt abgeben. In Baden-Württemberg gibt es dafür jetzt mehr Zeit.
Die Eigentümer und Eigentümerinnen von privaten Grundstücken in Baden-Württemberg können ihre Grundsteuererklärung später abgeben als bisher geplant. Die sogenannte Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer-Berechnung muss eigentlich bis Ende Oktober abgegeben werden. Wer das versäumt, bekommt jedoch erst in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres eine Erinnerung. Das hat das Landesfinanzministerium am Donnerstag mitgeteilt.
Bereits Ende August hatte das Ministerium eine solche Regelung angedeutet.
Dadurch haben Grundstückseigentümer de facto mehr Zeit für ihre Feststellungserklärung. Ob die Frist auch offiziell verlängert wird, ist noch nicht geklärt. Darüber beraten die Finanzminister von Bund und Ländern in der kommenden Woche, so ein Sprecher des Finanzministeriums.
Ihr JFS-Team