Gesetzesänderung zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich

1 August 2024

Ab dem 01. Januar 2025 wird in Deutschland die E-Rechnungspflicht eingeführt, und zwar inklusive eines Meldesystems ab dem Jahr 2028.         
Von dieser Änderung sind sämtliche umsatzsteuerpflichte Unternehmen in Deutschland betroffen.

1. Wesentliche Tatbestände

  1. Unternehmer / Unternehmen müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können
  2. Ebenfalls müssen Unternehmer / Unternehmen ab 2025 für bestimmte Ausgangsumsätze          
    E-Rechnungen erstellen.         

    Hierzu bestehen allerdings Übergangsregelungen:
    • bis einschließlich 2026 sind Papier- und PDF-Rechnungen zugelassen
    • bis 2027 sind Papier – und PDF-Rechnungen weiterhin für Unternehmer / Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000,00 EUR im vergangenen Kalenderjahr zulässig.
  3. Der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger ist von Einhaltung der Vorschriften zur          
    E-Rechnung abhängig.
  4. Ab 2028 soll ein transaktionsbezogenes Meldesystem für die E-Rechnung eingeführt werden.
  5. Ausnahmen gelten hier:
    • Rechnungen an Leistungsempfänger, die nicht im Inland ansässig sind
    • Fahrausweise
    • Kleinbetragsrechnungen ≤ 250 EUR brutto
    • Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UstG

2. Umsatzsteuerrechtliche Unternehmer

sind Unternehmer / Unternehmen, die nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführen (z.B. gewerbetreibende Unternehmen, Selbständige oder Vermieter von Immobilien)

3. Vorbereitung

„Wer Stress hat, ist nicht gut vorbereitet“.   

Unternehmens sollten sich wegen der Kürze der Zeit intensiv mit dem Thema E-Rechnung befassen und damit mit folgenden Schritten:

  • Optimierung des Rechnungsprozesses
  • Einrichtung eines Rechnungslegungssystems sowie Dokumentenmanagementsystems (nach EU-Norm)
  • Einrichtung einer zentralen E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang
  • Einrichtung einer Schnittstelle zur Übergabe der Daten und Belege an den Steuerberater
  • Erstellung einer aussagekräftigen Verfahrensdokumentation

Bitte nehmen Sie an unserer Online-Veranstaltung am 22. August 2024, 09:30 Uhr teil.   
Anmeldung unter: 
info@jfsconsulting.de

Unabhängig davon beraten wir Sie gerne zu diesem Thema. Rufen Sie uns gerne an.

Ihr JFS - Team