Aktuelles

Verlängerung der Einreichungsfristen zu den Corona Hilfen

25.08.2022

Nach erfolgreichem Einsatz der Bundessteuerberaterkammer und des Deutschen Steuerberaterverbands wurde die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung zu den Corona Hilfen (nach derzeitigem Stand mit Ausnahme der Neustarthilfe) bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Der Antragsteller legt nach Ablauf des letzten Fördermonats, spätestens jedoch bis 30. Juni 2023, über den von ihm beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt eine Schlussabrechnung über die von ihm empfangenen Leistungen vor.

Im Einzelfall kann bis zum 31. August 2023 durch den beauftragten prüfenden Dritten eine Fristverlängerung bis spätestens 31. Dezember 2023 zur Einreichung der Schlussabrechnung über das digitale Antragsportal beantragt werden.

Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen - wie gewohnt - sehr gerne zur Verfügung.

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