Verlängert: Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen bis zum 30.6.2021 möglich
Der ursprüngliche November-Lockdown „light“ wurde verlängert. Nun zieht der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2020 erfreulicherweise auch beim sog. „Corona-Bonus“ nach. Noch bis zum 30.6.2021 können Arbeitgeber ihren besonders beanspruchten Arbeitnehmern den steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss in Höhe von maximal 1.500 € gewähren. Voraussetzung ist, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Neben Zuschüssen können auch steuerfreie Sachbezüge geleistet werden. Die Verlängerung verschafft den Arbeitgebern deutlich mehr Zeit für eine steuerbegünstigte Abwicklung.
Sie führt jedoch ausdrücklich nicht dazu, dass im ersten Halbjahr 2021 nochmals 1.500 € gezahlt werden können, wenn bereits 2020 eine Auszahlung erfolgte.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen - wie gewohnt - gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr JFS - Team
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