Überbrückungshilfe III
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III sind gestern nach langem Warten endlich veröffentlicht worden. Zeitgleich mit den veröffentlichten FAQ wurde die Plattform zur Beantragung der Überbrückungshilfe III freigeschaltet, so dass nun die Anträge eingereicht werden können.
Beantragungszeitraum ist der November 2020 bis Juni 2021.
Antragsberechtigt ist der Unternehmer, der in einem der Monate einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten hat.
Wer in den Monaten November und Dezember November- und Dezemberhilfe beantragt hat, ist für diese Monate nicht antragsberechtigt.
Für die Überbrückungshilfe III ist die Besonderheit zu beachten, dass dieses Mal die einzelnen Monate im Beantragungszeitraum betrachtet werden und für jeden der Monate von November 2020 bis Juni 2021 ein Antrag gestellt werden kann, in dem ein Umsatzrückgang von 30% vorliegt.
Das bedeutet:
Hatten Sie in den Monaten Dezember 2020 und Januar 2021 einen Umsatzrückgang, kann für diese beiden Monate die Überbrückungshilfe III beantragt werden.
Sollten Sie Bedarf an der Prüfung der Voraussetzungen zur Beantragung der Überbrückungshilfe III und sich noch nicht mit uns ins Benehmen gesetzt haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und stehen Ihnen wie jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr JFS - Team
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