Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff - GoBD
Seit dem 01. Januar 2015 gelten die neuen GoBD. Diese wurden in einem mehrseitigen mit 184 einzelnen Punkten versehenen Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) konkretisiert. Sie sollen dem Einzug der digitalen Datenverarbeitung in die Unternehmen Rechnung tragen - und beinhalten eine wesentliche Verschärfung der Rechtslage für die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung. Anbei finden Sie das BMF-Schreiben mit den GoBD-Grundsätzen samt Anmerkungen sowie einen Anwendungsüberblick für die Praxis. Haben Sie Fragen zu den GoBD oder auch zu anderen Themen - bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
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